Hygienemanagement

Schützen Sie Leben durch optimale und richtige Hygiene


COVID-19 stellt uns vor neue Herausforderungen!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gerne.


Sie sind ein Unternehmen, das stets das Optimum in hygienisch sensiblen Bereichen anstrebt?

 

Das Vorhandensein eines Hygieneplanes wird nach §36 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Einhaltung des Infektionsygiene und nach Abschnitt 4.1.5 der TRBA 250 vorgeschrieben. 

 

Wir erarbeiten mit Ihnen einrichtungsspezifische Hygiene- und Desinfektionspläne.  Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung werden im Hygieneplan schriftlich festgehalten. Unter anderem werden hier Regelungen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- & Entsorgung dokumentiert. Die Erfordernisse des Arbeitsschutzes (gemäß §9 Absatz 2 und §11 Absatz 1 der BioStoffV), sowie des Patientenschutzes (gemäß §§23 und 36 des Infektionsschutzgesetzes) sind hier idealerweise in einem Dokument zusammengefasst. 

 

Ihre Mitarbeiter werden in allen relevanten Hygienestandards, zum Beispiel zur Hände-, Personalhygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten und zu Maßnahmen bei multiresistenten Erregern von uns geschult.

 

Wir helfen Ihnen Ihr Hygienemanagement zu optimieren und unterstützen Sie bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder durch das Gesundheitsamt.

 

Bei Fragen und Komplikationen stehen Ihnen unsere Berater jederzeit zur Verfügung.


Angebot für Hygienemanagement

- Einrichtungsberatung für

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • ambulante OP´s / Tageskliniken
  • Sterilisationsabteilungen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Universitäten / Schulen / Kindergärten
  • Kosmetikinstitute / Drogerien / Friseure
  • Firmen / Geschäfte

- Beratung und Umsetzung landesspezifischer Hygieneverordnungen mit staatlich

  anerkannten Hygienefachkräften

- Unterstützung und Begehung mit den Aufsichtsbehörden/Gesundheitsamt 

- Unterstützung durch einen Krankenhaushygieniker